Blog zum Migrationsdiskurs #11 vom 15.10.2026

Von der Diskurswerkstatt & Benno Nothardt

Die Diskurswerkstatt beobachtet seit langem kontinuierlich den deutschen Migrationsdiskurs. Dazu stellen Praktikant*innen jeweils alle aktuellen Kommentare aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der Süddeutschen Zeitung (SZ) und der Tageszeitung (taz) zusammen. Isolde Aigner wählt daraus drei bis fünf diskursanalytisch repräsentative und relevante Texte aus, die wir besprechen. Dabei achten wir besonders auf wichtige Aussagen (im Folgenden durch Kursivierung kenntlich gemacht), Verschiebungen im Sagbarkeitsfeld, ausgrenzende Effekte und Diskursstrategien, die diesen entgegenwirken.
Die Ergebnisse sind in etliche Studien des DISS eingeflossen. Seit August 2025 verschriftlichen wir zu jeder Sitzung ein bis zwei wichtige Beobachtungen in Form eines Blogs auf unserer Homepage. Wer noch mehr an unserer Arbeit teilhaben will, ist herzlich zur Diskurswerkstatt eingeladen. Auch ein Blick auf den AK Migration und dessen Texte lohnt sich.

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Blogeintrag #11 vom 15.10.2026: Migrationsdiskurs September 2026

Denormalisierungen im politischen Diskurs

Dieses Mal haben wir zwei Artikel angeschaut, die auf ganz unterschiedliche Weise Bezug auf die Rechtmäßigkeit von restriktiver Migrationspolitik nehmen.

FAZ: binäre Reduktion: restriktive Migrationspolitik nach ökonomischem Nutzen vs. völkisches Remigrationskonzept

Rückblick: Rechte Zeitungen wie FAZ, Bild und Welt verbreiten seit Jahren die Aussage, eine liberale Migrationspolitik sei eine Ursache für das Erstarken der extremen Rechten. Die AfD wird dabei in ihrer Gesamtheit als Gefahr gesehen, jedoch als Warnerin und notwendiges Korrektiv der Migrationspolitik bewertet. Teilweise wird das im Kollektivsymbol des ‚Fieberthermometers‘ verdichtet. Seit einem Jahr beobachten wir in der FAZ auch Abgrenzungsversuche von dem völkischen Remigrationskonzept der AfD. So stellte sich Reinhard Müller im Dezember 2025 gegen das Ziel der AfD, deutsche Staatsbürger abzuschieben, und pocht auf Rechtsstaatlichkeit bei Abschiebungen (vgl. Blogeintrag #5). Im Juni 2026 lobt Nikolas Busse das restriktive GEAS und grenzt sich zugleich von „radikalen Kräften“ ab, die einen „völligen Stopp der Einwanderung über das Asylrecht“ wollten (vgl. Blogeintrag #9). Ähnlich im Juli: Da kritisierte Busse die Vorstellung der „Verfechter von ‚Remigration‘“, Muslime „im großen Stil des Landes zu verweisen“. Das sei „nicht mit dem Rechtsstaat“ zu vereinbaren. Zugleich empfiehlt er eine „restriktivere Asylpolitik als Mittel gegen Extremismus“ (Blogeintrag #10). Kollektivsymbolisch ausgedrückt solle die Politik nicht der AfD ‚hinterherlaufen‘, sondern einem eigenen ‚Kompass‘ folgen (vgl. Blogeintrag #6). Ziel ist es dabei, restriktive Migrationspolitik als Humanität auffassen zu können. So wird „humanitär“ umgedeutet, um restriktive Migrationspolitik der Mitte von der Position der AfD abzugrenzen (vgl. Blogeinträge #5 und #7).

Stephan Löwenstein reproduziert diese Diskursposition in dem Kommentar „Mehr Kontrolle“ aus der FAZ vom 5.9.2026. Er bezieht sich auf das Treffen der Außenminister von Dänemark, Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Griechenland in Kopenhagen am Vortag, auf dem über die Errichtung von „Rückführungszentren“ in Ruanda, Uganda oder einem anderen Nicht-EU-Land beraten wurde.

Der Kommentar lobt diese Pläne: „Gerade wer den Sozialstaat und, ja, auch eine mäßige, kontrollierte Einwanderung und Vielfalt unserer Gesellschaft für wichtig hält, dem solle an einer solchen Lösung gelegen sein.“ Auch wenn der Kommentar keinen expliziten Bezug zu Remigrationskonzepten herstellt, zeichnet er hier ein Gegenbild:

Kontrollierte Einwanderung und Vielfalt stellen ein Gegenmodell zu totaler Abschottung und völkisch motivierten Deportationen dar. Dabei wird diese Position durch das Wort „ja“ als etwas Provokantes markiert – und damit als Grenze des Sagbaren nach links.

Dem autoritären Sprechen der AfD setzt Löwenstein entgegen, dass er Einwände ausdrücklich thematisiert: Solche Zentren seien „nicht ideal“ und bürgen Risiken von „einer schlechten Behandlung von Migranten bis zur Bildung von Radikalisierungshochburgen“. Darüber hinaus lobt er, dass die Minister die „internationalen Verpflichtungen und Rechtsvorgaben“ einhalten wollen.

Diese Darstellung wirkt von der Wortwahl her feinfühlig, ist aber in der Sache konsequent restriktiv. Die unmenschliche und tödliche Situation in Abschiebelagern wird euphemistisch als „schlechte[] Behandlung von Migranten“ verharmlost. Und auf die Abschiebezentren sollen weitere Verschärfungen folgen. Ende offen. Löwenstein formuliert das kollektivsymbolisch schöner: „Es ist noch ein Weg dorthin zu gehen, wie weit, ist unklar.“

Gerechtfertigt wird diese Politik durch die Konstruktion einer starken Denormalisierung durch Migration, der neue Kontrolldispositive entgegengesetzt werden. „Illegaler Masseneinwanderung“ wird „mäßige, kontrollierte Einwanderung“ entgegengestellt und einer ‚aus dem Ruder gelaufenen‘ Einwanderungspolitik wird der lange ‚Weg‘ der Kontrolle entgegengesetzt. Handlungsdruck wird auch durch Diskursstrangverschränkungen erzeugt, indem Denormalisierungen in mehreren Bereichen konstruiert werden: „Sozialstaat“, „Kriminalität“, „Terrorismus“ und „indirekt auch Extremismus“. Migration wird dabei als gemeinsame Ursache betrachtet.

In unserem Blogbeitrag #1 beschrieben wir für den mediopolitischen Diskurs insgesamt die Gefahr einer binären Reduktion auf Migration als ökonomischer Nutzen vs. repressive Fluchtabwehr ohne Einschränkungen. Für die FAZ bestätigt sich das zunehmend, wobei die Pole sich weiter nach rechts verschoben haben: Der ansatzweise liberale Pol Migration als ökonomischer Nutzen wird in der FAZ als stark restriktive Kontrolle beispielsweise mit Abschiebezentren verstanden und repressive Fluchtabwehr ohne Einschränkungen abgelöst durch das völkische Remigrationskonzept. Positionen links von diesen Polen werden in der FAZ dadurch tendenziell aus dem Sagbarkeitsfeld ausgeschlossen.

Diese binäre Reduktion scheint für die rechte Diskursposition in Abgrenzung zur extremen Rechten insgesamt an Bedeutung zu gewinnen. Sie findet sich auch ausführlich konzipiert in dem Papier „Abstieg für Deutschland“ der CDU-Bundesgeschäftsstelle (CDU 2026), welches eine scharfe Abgrenzung der CDU gegen die AfD beschreibt.

Für taz und SZ hingegen hat sich die Befürchtung einer solchen binären Reduktion bisher nicht bewahrheitet, da es dort auch Texte gibt, die von grundsätzlich anderen Diskurspositionen aus argumentieren (siehe z. B. Blogeintrag #4).

 

taz: Nomination von Asylsuchenden als Rechtssubjekte

Während das Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit in der FAZ der Rechtfertigung einer restriktiven Migrationspolitik und der Abgrenzung gegen die AfD dient, skandalisiert Tobias Schulze die Rechtswidrigkeit der derzeitigen Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraums. Der Titel ist Programm: „Regierung kennt kein Urteil, das ihre Grenzpolitik stützt.“ Diese Behauptung belegt er detailliert durch die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, gerichtliche Urteile und Einschätzungen von Expert*innen.

Durch die Beschränkung auf eine juristische Erörterung kann der Kommentar einerseits aufzeigen, wie konsequent die Politik die eigenen Gesetze bricht, um ihre rassistische Migrationspolitik durchzusetzen. Andererseits zeigt der Kommentar auch, wie hilflos eine solche Kritik ist. Denn letztlich beschränkt sie sich auf die Forderung an Innenminister Alexander Dobrindt, „die Grenzkontrollen sofort zu beenden“, um nicht weiter „gegen Recht und Gesetz“ zu verstoßen. Dass der weitaus größere Teil der rassistischen Migrationspolitik gesetzeskonform ist und zur weiteren Verschärfung ständig Gesetze geändert werden, bleibt so außen vor. Oder anders gesagt: Die Diskursposition der FAZ könnte dieser Kritik sofort zustimmen, denn diese will immer härtere Restriktionen ja ganz legal durch Gesetze durchsetzen.

Die Beschränkung auf eine juristische Erörterung hat aber auch Folgen für die Nomination[1] der Menschen, um die es eigentlich geht. In dem Text ist durchgehend von Asylsuchenden oder um Asyl Bittenden die Rede. Diese sprachliche Verengung der Personengruppe entspricht der Tatsache, dass nach geltendem Recht ein Schutz meist überhaupt nur möglich ist, wenn Flüchtlinge einen Asylantrag stellen, unabhängig davon, wovor sie wirklich flüchten. Durch die Bezeichnung als „Asylsuchende“ werden Flüchtlinge außerdem tendenziell auf ihre Hilfsbedürftigkeit reduziert. Der Wortwahl steht allerdings entgegen, dass der Kommentar Asylsuchende als Subjekte mit Rechtsansprüchen beschreibt, die diese auch aktiv vor einem Gericht einklagen können. Dies ist eine wichtige Form von Widerstand, die allerdings auf den kleinen Bereich dessen beschränkt ist, was geltende Gesetze an Schutz bieten. Menschen, die per ordentlichem Gerichtsbeschluss in Abschiebezentren abgeschoben werden oder in Länder, die sie unter Lebensgefahr verlassen haben, nützt das nichts.

 

Fußnote

[1] Sylvia Bendel Larcher (2023) erklärt Nomination als „die Art und Weise, wie soziale Akteure als Individuen oder Gruppen benannt bzw. sprachlich konstruiert werden“. Dies kann geschehen durch Eigennamen, Pronomen, Metaphern, generische Bezeichnungen wie „Asylant“ oder systematische soziale Kategorisierungen wie „den in der Verwaltung verwendeten Kategorien wie ‘Minderjährige’, ‘Erwerbstätige’, ‘Rentner’, ‘Staatsbürger’, ‘Asylsuchende’, ‘Sozialhilfeempfänger’ mit denen „höchst unterschiedliche soziale Rechte und Pflichten verbunden“ seien.

Andererseits gibt es nach Larcher Deagentivierungen: Die Passivkonstruktion „200 Mitarbeiter wurden entlassen“ macht beispielweise unsichtbar, wer sie entlassen hat. Und durch die Nominalisierung in der „Rede von ‘der Immigration Einhalt gebieten’“ verschwänden „sowohl die Grenzwächter als auch die Einwanderungswilligen sowie sämtliche konkreten Handlungen an der Grenze hinter einem abstrakten Ausdruck“.

Larcher unterscheidet die Nomination von der Prädikation, also der „Art und Weise, wie den sozialen Akteuren positive oder negative Eigenschaften zugeschrieben werden.“ (S. 72–79)

Für eine ausführliche Diskussion des Begriffs siehe Knobloch & Schroeder 1996.

 

Literatur:

Bendel Larcher, Sylvia (2023, 2. Auflage): Linguistische Diskursanalyse. Ein Lehr- und Arbeitsbuch. Narr Studienbuch. https://doi.org/10.24053/9783823395867.

CDU-Bundesgeschäftsstelle, Strategische Planung Berlin, 2026: Abstieg für Deutschland. Keine Alternative. Demokratieschädlich. Antisemitisch. Völkisch. https://www.cdu.de/app/uploads/2026/05/AfD_Abstieg-fuer-Deutschland_Broschuere.pdf

Knobloch, Clemens und Schroeder, Burkhard (Hg.) (1996): Nomination. Fachsprachlich und Gemeinsprachlich. Westdeutscher Verlag. Infos: https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-322-83272-6.

Nothardt, Benno und Diskurswerkstatt (30.7.2025): Blog zum Migrationsdiskurs #1. Online: https://diss-duisburg.de/2025/07/blog-zum-migrationsdiskurs-1.

Nothardt, Benno und Diskurswerkstatt (12.11.2025): Blog zum Migrationsdiskurs #4. Online: https://diss-duisburg.de/2025/11/blog-zum-migrationsdiskurs-4.

Nothardt, Benno und Diskurswerkstatt (17.12.2025): Blog zum Migrationsdiskurs #5. Online: https://diss-duisburg.de/2025/12/blog-zum-migrationsdiskurs-der-diskurswerkstatt-im-diss-5-vom-17-12-2025.

Nothardt, Benno und Diskurswerkstatt (21.4.2026): Blog zum Migrationsdiskurs #6. Online: https://diss-duisburg.de/2026/05/blog-zum-migrationsdiskurs-6-vom-21-4-2026.

Nothardt, Benno und Diskurswerkstatt (21.5.2026): Blog zum Migrationsdiskurs #7. Online: https://diss-duisburg.de/2026/05/blog-zum-migrationsdiskurs-7-vom-21-5-2026.

Nothardt, Benno und Diskurswerkstatt (15.7.2026): Blog zum Migrationsdiskurs #9. Online: https://diss-duisburg.de/2026/07/blog-zum-migrationsdiskurs-9-vom-15-7-2026.

Nothardt, Benno und Diskurswerkstatt (16.9.2026): Blog zum Migrationsdiskurs #10. Online: https://diss-duisburg.de/?p=15187.